Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Klaes - Light & Sound Veranstaltungstechnik
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Klaes – Light & Sound Veranstaltungstechnik (nachfolgend „Vermieter“ oder „Dienstleister“) und dem Kunden (nachfolgend auch „Mieter“ genannt), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sie gelten sowohl für die Vermietung von Veranstaltungstechnik, Full-Service-Leistungen und Installationen. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote von Klaes – Light & Sound sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend.
Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn der Mieter den Auftrag schriftlich oder per Textform erteilt und dieser vom Vermieter in gleicher Form bestätigt wird.
Die Auftragserteilung durch den Mieter ist dabei verbindlich.
3. Mietdauer
Die Mietdauer beginnt, sofern keine abweichende Vereinbarung schriftlich getroffen wurde, mit dem Tag des Aufbaus bzw. der Abholung und endet mit dem Tag des Abbaus bzw. der Rückgabe der Mietsache.
Abholung und Rückgabe sind ausschließlich während der geltenden Geschäftszeiten des Vermieters zulässig.
Die Mietdauer berechnet sich grundsätzlich in Zeitabschnitten von jeweils 24 Stunden. Ein angebrochener Miettag wird als voller Miettag berechnet.
Die Rückgabe der Mietsache hat am vereinbarten Rückgabetermin bis spätestens 10:00 Uhr zu erfolgen. Erfolgt die Rückgabe verspätet, behält sich der Vermieter vor, zusätzliche Mietgebühren in Rechnung zu stellen.
4. Pflichten des Kunden bei Miete
Der Mieter ist verpflichtet, bei Übernahme der gemieteten Geräte deren Vollständigkeit sowie einwandfreie Funktion sorgfältig zu prüfen. Die Übernahme der Mietsache gilt als Anerkennung des mangelfreien und vollständigen Zustands.
Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und darf ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Ein vertragswidriger Gebrauch berechtigt Klaes – Light & Sound zur sofortigen und fristlosen Kündigung.
Der Mieter trägt die Verantwortung für eine störungsfreie und ausreichende Stromversorgung. Für Ausfälle oder Schäden durch Stromausfall, Spannungsschwankungen etc. haftet der Mieter.
Mängel sind unverzüglich anzuzeigen, wenn der Mieter diese nicht zu vertreten hat.
Die Geräte sind in sauberem, einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Für Beschädigungen, Verlust, Brand, Diebstahl haftet der Mieter bis zur Höhe des Neuwerts.
Für verbrauchte oder defekte Glühlampen und Zubehör hat der Mieter den Marktpreis zu erstatten.
Die Mietzeit ist einzuhalten; bei verspäteter Rückgabe wird die volle Tagesmiete plus evtl. Zusatzkosten berechnet.
5. Arbeitszeiten, Pauschalen und Überstunden
Tagespauschalen beziehen sich auf 10 Stunden Arbeitszeit inklusive Pausen sowie An- und Abreise.
Arbeitszeiten von 20:00 bis 06:00 Uhr gelten als Nachtschicht und werden mit 50 % Zuschlag berechnet.
Jede begonnene Überstunde wird mit 10 % des Tagespauschalpreises berechnet.
Ab 6 Stunden Einsatzdauer ist angemessene Verpflegung bereitzustellen.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB erhoben werden.
Aufrechnung mit Gegenforderungen nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
7. Rechnungszusendung per E-Mail
Mit Auftragserteilung erklärt sich der Kunde mit der elektronischen Rechnungsübermittlung per E-Mail einverstanden. Zustellung erfolgt an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Ein postalischer Anspruch besteht nicht.
Der Kunde ist verpflichtet, den Empfang technisch zu gewährleisten (Spam-Filter, Firewall etc.). Automatisierte Rückmeldungen gelten nicht als Widerspruch.
Änderungen der E-Mail-Adresse sind unverzüglich mitzuteilen.
Klaes – Light & Sound haftet nicht für Risiken oder Schäden, die sich aus der elektronischen Zustellung ergeben.
8. Rücktritt / Stornierung durch den Auftraggeber
Eine Stornierung ist schriftlich möglich bis 3 Tage vor Leistungsbeginn gegen folgende Gebühren:
bis 30 Tage vor Leistung: 25 %
bis 10 Tage vor Leistung: 50 %
bis 3 Tage vor Leistung: 80 % der Vergütung
Danach ist der volle Mietpreis zu zahlen.
Der Eingang der Stornierung bei Klaes – Light & Sound ist maßgeblich.
Bereits entstandene Kosten werden unabhängig in Rechnung gestellt.
9. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Sicherstellung aller Voraussetzungen wie Zugang, Ansprechpartner, Stromversorgung, Genehmigungen.
Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Einholung notwendiger Genehmigungen.
Bei baulichen Besonderheiten ist der Mieter verpflichtet, die statischen Voraussetzungen zu klären und Nachweise zu liefern.
Schäden durch falsche Angaben übernimmt Klaes – Light & Sound nicht; der Mieter stellt Klaes frei.
10. Gewährleistung und Haftung
Klaes – Light & Sound übergibt die Mietsache zum Mietbeginn funktionsfähig.
Übergabe erfolgt im Geschäft oder am Veranstaltungsort; Transportkosten trägt der Mieter.
Klaes ist berechtigt, Mietsache während der Mietzeit instand zu halten, aber nicht verpflichtet.
11. Gewährleistungsansprüche des Mieters
Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden.
Klaes kann nachbessern oder austauschen.
Gelingt keine Behebung, kann der Mieter zurücktreten oder Minderung verlangen.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12. Schadensersatz
Haftungsausschluss gilt für viele Schadensersatzansprüche außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei komplexen Geräten ohne Fachpersonal übernimmt Klaes keine Haftung für Funktion.
Der Mieter trägt die Beweislast für Schäden.
Sicherheitsvorschriften (UVV, VDE) sind einzuhalten, sonst ist ein fachkundiger Dritter hinzuzuziehen.
13. Versicherung
Der Mieter hat das Risiko ausreichend zu versichern und auf Verlangen Nachweise vorzulegen.
14. Eigentumsvorbehalt
Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum von Klaes – Light & Sound.
15. Rechte Dritter
Mietgeräte sind frei von Belastungen Dritter zu halten. Pfändungen sind unverzüglich zu melden; Kosten trägt der Mieter.
- Verbrauchsmaterial, Handelsware, Weiterveräußerungsklausel
Verbrauchsmaterialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Klaes.
Für gebrauchte Gegenstände wird keine Gewährleistung übernommen.
Defekte Leuchtmittel trägt der Mieter; Rückerstattung nur bei Rückgabe zur Prüfung.
Forderungen aus Weiterverkauf werden an Klaes abgetreten.
17. Höhere Gewalt
Leistungen entfallen bei höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Unwetter, behördliche Anordnungen).
Bereits erbrachte Teilleistungen sind zu vergüten.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
18. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Erstellte Lichtkonzepte, Showabläufe und Designs sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers und bedürfen für Weiterverwendung der schriftlichen Zustimmung.
19. Urheberrechte und GEMA
Der Kunde ist für Anmeldung und Bezahlung etwaiger GEMA-Gebühren verantwortlich. Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko.
20. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen geltender Datenschutzgesetze verarbeitet und nur zur Vertragserfüllung an Dritte weitergegeben.
21. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über Informationen aus der Zusammenarbeit.
22. Schriftform
Schriftform kann durch Textform (z. B. E-Mail) ersetzt werden, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
23. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von Klaes – Light & Sound Veranstaltungstechnik.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Erfüllungsort ist Steinheim, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Klaes – Light & Sound Veranstaltungstechnik
Billerbecker Str. 63
info@klaes-light-sound.de
01573 1330122
Stand 07/2025